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Ersatzanspruch gegen Erben.

3. VwGH – Administrativrecht68 SozialrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7820Jus-Extra VwGH-A 2024, 14 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 24 Abs 4 Wr MindestsicherungsG

Für das Bestehen eines Ersatzanspruches gegen die erbserklärten Erbinnen und Erben nach § 24 Abs 4 WMG kommt es nicht darauf an, ob gegen die in Abs 2 leg cit genannten Personen, also jene, die Leistungen der Mindestsicherung bezogen haben, zu deren Lebzeiten ein Ersatzanspruch nach § 24 Abs 2 WMG aufgrund eines erlangten verwertbaren Vermögens oder Einkommens, das nicht aus eigener Erwerbstätigkeit stammt, bestanden hat.

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