Art 7.1.11 Rechtsschutzversicherung ARB 2000
Auch Streitigkeiten aus einem infolge einer Umschuldung in Anspruch genommenen Anschlussdarlehen sind vom Ausschluss umfasst, dient doch auch die Umschuldungsfinanzierung in der Wurzel der Finanzierung des Bauvorhabens.
Hier: Anschlusskredit der Ehegatten wird zur Rückführung eines Kredits verwendet, mit dem die Ehegattin das gemeinsam bewohnte Haus errichtet hatte.