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Organstellung.

5. OGH – Zivilsachen10.13 AHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7254Jus-Extra OGH-Z 2024, 5 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 1 AHG

Der Überprüfungsberechtigte nach § 26 Oö LuftREnTG wird bei Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 25 Oö LuftREnTG in Vollziehung der Gesetze tätig und ist daher Organ nach § 1 Abs 2 AHG.

OGH, 20.09.2023, 1 Ob 214/22k

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