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Verdeckte Ermittlungen.

5. OGH – Zivilsachen10.13 AHGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7256Jus-Extra OGH-Z 2024, 5 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 1 AHG, § 129 Z 2 StPO

Eine von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragte Vertrauensperson handelt bei ihren Ermittlungen sowie bei ihrer darauf bezogenen Aussage vor der Kriminalpolizei hoheitlich, wenn dies in einem ausreichend engen inneren Zusammenhang mit dem Ermittlungsauftrag steht.

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