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Lichtbild für Aufenthaltstitel und ARB 1/80.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7812Jus-Extra VwGH-A 2024, 13 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 2a NAG-DV

Die Stillhalteklausel des Art 13 ARB 1/80 steht der Anwendung der sich aus § 2a Abs 2 NAG-DV ergebenden Anforderung, zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach § 8 NAG ein im Entscheidungszeitpunkt maximal sechs Monate altes Lichtbild gemäß § 2a NAG-DV vorzulegen, auf türkische Staatsangehörige nicht entgegen.

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