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Antragsfrist.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7273Jus-Extra OGH-Z 2024, 8 Heft 433 v. 12.3.2024

§ 86 Abs 3 Z 1 ASVG

Für einen bei Ablauf der Frist des § 86 Abs 3 Z 1 Satz 1 ASVG in seiner Geschäftsfähigkeit beeinträchtigten Antragsteller beginnt die sechsmonatige Antragsfrist auch dann erst mit Wiedererlangung der vollen Geschäftsfähigkeit zu laufen, wenn für ihn ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt ist.

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