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Wohnsitz in der Ukraine.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7774Jus-Extra VwGH-A 2024, 3 Heft 432 v. 6.2.2024

§ 1 VertriebenenVO

Für das vorübergehende Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet nach § 1 Z 1 VertriebenenV kommt es auf einen am 24.2.2022 in der Ukraine liegenden Wohnsitz an. Eine kurzzeitige Abwesenheit von einem Wohnsitz auf Grund einer Auslandsreise führt nicht zu dessen Verlust.

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