§ 411 Abs 1 ZPO
Die Stattgebung eines Provisorialantrages auf Unterhalt kann kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache gegenüber der Rechtfertigungsklage begründen.
OGH, 06.09.2023, 3 Ob 78/23a
§ 411 Abs 1 ZPO
Die Stattgebung eines Provisorialantrages auf Unterhalt kann kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache gegenüber der Rechtfertigungsklage begründen.
OGH, 06.09.2023, 3 Ob 78/23a