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Prozesshindernis.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2024/7237Jus-Extra OGH-Z 2024, 1 Heft 432 v. 6.2.2024

§ 411 Abs 1 ZPO

Die Stattgebung eines Provisorialantrages auf Unterhalt kann kein Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache gegenüber der Rechtfertigungsklage begründen.

OGH, 06.09.2023, 3 Ob 78/23a

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