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Begriff des (datenschutzrechtlich) „Verantwortlichen“; Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung; Benennung des Amtes einer Landesregierung als Verantwortlichen

7. EuGH – VorabentscheidungsverfahrenDr. Julia SchmollJus-Extra EuGH 2024/941Jus-Extra EuGH 2024, 1 Heft 432 v. 6.2.2024

Art 4 Z 7 DSGVO, Art 6 DSGVO, § 2 Abs 1 Tiroler Datenverarbeitungsgesetz

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