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Vernehmung von Minderjährigen in asylrechtlichen Verfahren.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2024/7770Jus-Extra VwGH-A 2024, 2 Heft 432 v. 6.2.2024

§ 51 AVG

Eine dem § 105 AußStrG vergleichbare Bestimmung, wonach Minderjährige in bestimmten Verfahren, in denen auch die Meinung des Minderjährigen einzuholen ist, persönlich zu hören sind, kann weder dem AVG noch den Sonderbestimmungen für asyl- und fremdenrechtliche Verfahren entnommen werden.

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