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Vorstandswahl.

5. OGH – Zivilsachen10.11 VerG 2002Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7198Jus-Extra OGH-Z 2023, 23 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 97 VerG 2002

Die Wahl des Vorstands eines Vereins durch dessen Mitgliederversammlung ist als Beschluss eines Vereinsorgans nach § 7 VerG 2002 zu qualifizieren, zumal der vereinsrechtliche Beschlussbegriff sehr weit auszulegen ist und § 7 VerG sich auf Beschlüsse aller Vereinsorgane bezieht.

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