§ 2 Abs 4 FamZeitbG, § 2 Abs 1 Z 5 FamZeitbG
Eine Fortsetzung der unselbständigen Erwerbstätigkeit mit einem neuen Dienstgeber im Anschluss an die beabsichtigte Anspruchsdauer steht dem Anspruch auf Familienzeitbonus nicht entgegen.
OGH, 24.07.2023, 10 ObS 88/23y