vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betriebsbereitschaft von Glücksspielautomaten.

3. VwGH – Administrativrecht34 MonopoleSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7737Jus-Extra VwGH-A 2023, 56 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 51 Abs 1 Z 1 GSpG

Ausschlaggebend für die Verwirklichung des dritten Tatbildes des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG („wer zur Teilnahme vom Inland aus verbotene Ausspielungen ... unternehmerisch zugänglich macht“) ist die Betriebsbereitschaft der Geräte zum Tatzeitpunkt. Auf den (hier behaupteten) Umstand, dass auf diesen neu aufgestellten Geräten noch keine anderen Spieler als die Kontrollorgane gespielt hätten, kommt es hingegen nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte