§ 57 AsylG
Hat der VfGH in einem aufhebenden Erkenntnis für das fortgesetzte Verfahren gemäß § 87 Abs 2 VfGG die Rechtsauffassung überbunden, dass das BVwG eine relevante Lageänderung im Herkunftsstaat, die zur Gewährung von subsidiärem Schutz führen könnte, bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung über den Folgeantrag zu beurteilen hat, so ist die Übereinstimmung dieser Rechtsansicht mit der