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Bezeichnung konkreter Dienststelle ist keine Voraussetzung für die Bescheidwirksamkeit.

4. VwGH – Finanzrecht32.01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2023/3688Jus-Extra VwGH-F 2023, 33 Heft 431 v. 19.12.2023

§ 96 BAO

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