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Oberlandesgericht, Zivilprozess, Zuständigkeit.

2. Verfassungsgerichtshof10 VerfassungsrechtMag. Mirha Karahodžić , Dr. Valerie Trofaier-LeskovarJus-Extra VfGH 2023/6735Jus-Extra VfGH 2023, 87 Heft 431 v. 19.12.2023

Art 144 Abs 1 B-VG, § 7 Abs 2 VfGG

Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG als unzulässig: Weder Art 144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen.

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