§ 1 UWG
Anstiftung liegt vor, wenn jemand einen anderen zur Begehung eines Lauterkeitsverstoßes bestimmt.
OGH, 27.06.2023, 4 Ob 77/23m
§ 1 UWG
Anstiftung liegt vor, wenn jemand einen anderen zur Begehung eines Lauterkeitsverstoßes bestimmt.
OGH, 27.06.2023, 4 Ob 77/23m