vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Frühere touristische Nutzung.

3. VwGH – Administrativrecht98 WohnbauSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7731Jus-Extra VwGH-A 2023, 54 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 31b Abs 2 Z 5 Sbg ROG 2009

Der Ausnahmetatbestand des § 31b Abs 2 Z 5 Sbg ROG 2009 ist bereits dann erfüllt, wenn die betreffende Wohnung vor dem 1.1.2018 für touristische Beherbergungen verwendet worden ist, sofern und soweit dies bau- und raumordnungsrechtlich zulässig war. Eine bestimmte Mindestdauer der touristischen Nutzung vor dem 1.1.2018 verlangt das Gesetz dem insoweit klaren Wortlaut des § 31b Abs 2 Z 5 Sbg ROG 2009 zufolge hingegen nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte