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Pandemiebedingtes Betretungsverbot.

5. OGH – Zivilsachen20.05 Wohn- und MietrechtMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7188Jus-Extra OGH-Z 2023, 19 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 1104 ABGB, § 1105 ABGB

Wurde ein Bestandgegenstand während eines pandemiebedingten Betretungsverbots für andere vom Bestandvertrag gedeckte Zwecke genutzt, so kann unabhängig von der Wirtschaftlichkeit dieser Nutzung nicht vollständige Unbrauchbarkeit iSv § 1104 ABGB angenommen werden.

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