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Fluchtgefahr und Gefährdung.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7717Jus-Extra VwGH-A 2023, 51 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 67 FPG

Die vom BVwG ins Treffen geführten Sachverhaltselemente (Reisetätigkeit zwischen mehreren Mitgliedstaaten, mangelndes Einkommen, mangelnder fester Wohnsitz, Führung von Alias Identitäten) begründen zwar die fallbezogen angenommene Fluchtgefahr, vermögen für sich aber die Annahme einer Gefährdung iSd § 67 FPG nicht zu tragen.

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