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Kein Fristsetzungsantrag in Strafvollzugssachen.

3. VwGH – Administrativrecht25 StrafvollzugSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7711Jus-Extra VwGH-A 2023, 49 Heft 430 v. 23.10.2023

§ 16a Abs 1 StVG

Auch wenn (hier: in § 16 Abs 3 StVG) gemäß Art 94 Abs 2 B-VG ein Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an die ordentlichen Gerichte vorgesehen wurde, der (hier) beim OLG Wien endet, ist dieses kein „Verwaltungsgericht“ iSd achten Hauptstückes des B-VG.

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