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Notwegeinräumung.

5. OGH – Zivilsachen81.01 WRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7180Jus-Extra OGH-Z 2023, 18 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 4 Abs 8 WRG, § 1 NWG

Die Einräumung eines Notwegs unter Inanspruchnahme einer Liegenschaft, die zum öffentlichen Wassergut gehört, fällt nicht unter § 4 Abs 8 zweiter Fall WRG. Der Notweg darf daher nicht unter der aufschiebenden Bedingung einer bescheidmäßigen Feststellung nach dieser Bestimmung eingeräumt werden.

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