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Entziehung einer Leistungspflicht.

5. OGH – Zivilsachen66.01 ASVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7176Jus-Extra OGH-Z 2023, 18 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 99 Abs 2 ASVG, § 26 Abs 1 Z 1 BPGG, § 26 Abs 1 Z 2 BPGG, Z 2 BPGG

Wenn eine Untersuchung nur der Überprüfung der Höhe der Leistungsberechtigung dient, das Weiterbestehen der Leistungsberechtigung in einem bestimmten Ausmaß aber unstrittig ist, ist eine gänzliche Entziehung der Leistung unzulässig.

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