§ 93 Abs 1 StVO
Ein Anrainer ist nach § 93 Abs 1 StVO nicht verpflichtet, eine über den Gehsteig hinausreichende Fläche von Schnee zu räumen und zu streuen, auch wenn der Gehsteig schmäler als 1 m ist.
Hier: Die Qualifikation einer von der Fahrbahn abgegrenzten Verkehrsfläche als Gehsteig kann wegen der im Gesetz erforderlichen Bestimmung für den Fußgängerverkehr durchaus an einer sehr geringen Breite des Wegs scheitern.