§ 313 Abs 2 ASVG, § 5 Abs 4 APG
Die Leistung der Überweisungsbeträge führt zwar zur Anerkennung der Anwartschaften, die in einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis erworben wurden. Die Leistung der Überweisungsbeträge kann aber nicht die Unterschiede zwischen verschiedenen Pensionsversicherungssystemen – hier das unterschiedliche Regelpensionsalter – ex post beseitigen.