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Keine Weitergeltung der vom VfGH zuerkannten aufschiebenden Wirkung vor dem VwGH.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7666Jus-Extra VwGH-A 2023, 39 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 30 Abs 1 VwGG

Für die Annahme, dass die vom VfGH einer Beschwerde zuerkannte aufschiebende Wirkung für das Revisionsverfahren vor dem VwGH „weitergilt“, besteht keine Rechtsgrundlage.

VwGH, 09.05.2023, Ra 2023/18/0127

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