§ 1460 ABGB, § 10 Abs 2 WRG
Das Fehlen einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs 2 WRG hindert nicht die Ersitzung
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§ 1460 ABGB, § 10 Abs 2 WRG
Das Fehlen einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 10 Abs 2 WRG hindert nicht die Ersitzung
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