§ 6 Abs 1 Z 3 KSchG
Die Klausel, wonach Lastschriften auf Grund von Zahlungsverpflichtungen, die nicht in der Terminübersicht enthalten sind, dem Verbraucher mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei Kalendertagen in seinem vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Nachrichtensystem angezeigt werden, ist bei kundenfeindlichster Auslegung als Zugangsfiktion zu sehen.