§ 20 BStMG
Eine „ordnungsgemäß entrichtete“ Maut gemäß § 20 Abs 2 BStMG setzt auch die Übereinstimmung des auf der GO-Box hinterlegten behördlichen Kraftfahrzeugkennzeichens mit dem tatsächlich am Kraftfahrzeug angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen voraus.
VwGH, 12.05.2023, Ra 2022/06/0204