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Übergangsrecht: Außerkrafttreten nicht zugestellter Bescheide.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7668Jus-Extra VwGH-A 2023, 39 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 2 VwGbk-ÜG

§ 2 Abs 3 letzter Satz VwGbk-ÜG beseitigt die Wirkungen der Zustellfiktion der Abs 1 und 2 und bezieht sich somit ausschließlich auf die Zustellung an jene Parteien, denen gegenüber die Zustellung bis zum Ablauf des 31.12.2013 veranlasst worden ist. § 2 VwGbk-ÜG gilt also nicht für übergangene Parteien.

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