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Subventionierung der Privatschule einer in Deutschland anerkannten Religionsgesellschaft.

3. VwGH – Administrativrecht70 SchulenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7688Jus-Extra VwGH-A 2023, 43 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 17 PrivSchG

§ 17 PrivSchG erfasst lediglich in Österreich (durch Gesetz bzw durch Verwaltungsakt nach dem AnerkennungsG) anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.

Die Anwendbarkeit des Unionsrechts (und folglich der vom EuGH im Urteil vom 2.2.2023, C-372/21 , dargelegten Kriterien für die Beurteilung, ob eine Diskriminierung vorliegt) hängt davon ab, ob der Unterricht an der in Österreich von der (nur) in Deutschland anerkannten Religionsgesellschaft betriebenen privaten Volks- und Mittelschule eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Erst wenn die Frage geklärt ist, ob das Unionsrecht anzuwenden ist und

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