vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurückverweisung im Zulassungsverfahren.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7676Jus-Extra VwGH-A 2023, 41 Heft 429 v. 19.9.2023

§ 21 Abs 3 BFA-VG

Das BFA ist im Zulassungsverfahren nicht gehalten, die Erteilung einer „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ gemäß § 57 Abs 1 AsylG 2005 von Amts wegen zu prüfen. Das Unterbleiben dieser amtswegigen Prüfung kann daher auch keinen Ermittlungsmangel des BFA begründen, der das BVwG zur Aufhebung und Zurückverweisung des Bescheides gemäß § 21 Abs 3 BFA-VG berechtigen würde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte