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Prüfung des Wertverhältnisses.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7135Jus-Extra OGH-Z 2023, 11 Heft 428 v. 21.7.2023

§ 934 ABGB (verstärkter Senat)

Für die Prüfung des Wertverhältnisses des im Optionsvertrag in Aussicht gestellten Hauptvertrags im Sinne des § 934 ABGB ist auf den Zeitpunkt der Bindung des Verkürzten an seine Erklärung abzustellen, mit der er dem Optionsberechtigten das Optionsrecht einräumt; bei Zusammenfallen von Angebot und Annahme ist daher der Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts maßgeblich. (Ausdrücklich anders als 4 Ob 159/01p sowie 1 Ob 67/03i)

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