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Nicht angeführte Sicherheit.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7137Jus-Extra OGH-Z 2023, 11 Heft 428 v. 21.7.2023

§ 1170b Abs 1 Satz 3 ABGB

Eine in § 1170b Abs 1 Satz 3 ABGB nicht angeführte Sicherheit muss dem Werkunternehmer zumindest eine vergleichbare Rechtsposition verschaffen.

Hier: Dies ist bei einer von einem Dritten, der keine Bank oder Versicherungsanstalt oder Gebietskörperschaft ist und damit keinem Aufsichtsregime unterliegt, gegebenen Garantie nicht der Fall.

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