§ 327 BVergG 2018
Entscheidungen des BVwG über die Rückerstattung von Pauschalgebühren sind als Entscheidungen in den Angelegenheiten des § 327 BVergG 2018 anzusehen und daher durch Senat zu treffen.
VwGH, 21.02.2023, Ra 2021/04/0147
§ 327 BVergG 2018
Entscheidungen des BVwG über die Rückerstattung von Pauschalgebühren sind als Entscheidungen in den Angelegenheiten des § 327 BVergG 2018 anzusehen und daher durch Senat zu treffen.
VwGH, 21.02.2023, Ra 2021/04/0147