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Rückerstattung von Pauschalgebühren: Senatszuständigkeit.

3. VwGH – Administrativrecht97 Öffentliches AuftragswesenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7657Jus-Extra VwGH-A 2023, 36 Heft 428 v. 21.7.2023

§ 327 BVergG 2018

Entscheidungen des BVwG über die Rückerstattung von Pauschalgebühren sind als Entscheidungen in den Angelegenheiten des § 327 BVergG 2018 anzusehen und daher durch Senat zu treffen.

VwGH, 21.02.2023, Ra 2021/04/0147

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