§ 957 ABGB, § 1372 ABGB
Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe-Verträge.
OGH, 27.02.2023, 5 Ob 110/22w