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Kautionsverzinsung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7138Jus-Extra OGH-Z 2023, 11 Heft 428 v. 21.7.2023

§ 957 ABGB, § 1372 ABGB

Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe-Verträge.

OGH, 27.02.2023, 5 Ob 110/22w

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