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Abstellen auf den Kalendertag.

5. OGH – Zivilsachen60.03 KollV für Angestellte der Banken und BankiersMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7149Jus-Extra OGH-Z 2023, 13 Heft 428 v. 21.7.2023

60.03 BundesKV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben Abschnitt III Z 2 lit 1 BundesKV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben

Durch das Abstellen auf den „Kalendertag“ haben die Kollektivvertragsparteien deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht auf die Tagesarbeitszeit iSd § 2 Abs 1 Z 2 AZG ankommen soll.

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