60.03 BundesKV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben Abschnitt III Z 2 lit 1 BundesKV für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben
Durch das Abstellen auf den „Kalendertag“ haben die Kollektivvertragsparteien deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht auf die Tagesarbeitszeit iSd § 2 Abs 1 Z 2 AZG ankommen soll.