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Kostentragung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 MRGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7125Jus-Extra OGH-Z 2023, 9 Heft 427 v. 13.6.2023

§ 21 MRG, § 22 MRG, § 23 MRG

Die Kosten einer Legionellen-Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten. Derartige Kosten sind auch nicht als Verwaltungs- oder als Hausbetreuungskosten iSd §§ 22 oder 23 MRG überwälzbar.

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