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Keine Fortsetzung des nach § 24 Abs 1 AsylG eingestellten Verfahrens nach Ablauf von zwei Jahren.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7622Jus-Extra VwGH-A 2023, 28 Heft 427 v. 13.6.2023

§ 24 Abs 1 AsylG 2005, § 24 Abs 2 AsylG 2005

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