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Außerordentlicher Geschäftsanteil.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2023/7122Jus-Extra OGH-Z 2023, 9 Heft 427 v. 13.6.2023

§ 167 Abs 3 ABGB idF KindNamRÄG 2013, § 810 Abs 2 ABGB idF ErbRÄG 2015, § 281 Abs 3 ABGB idF 2. ErwSchG

Bei Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, bedürfen Vertretungshandlungen minderjähriger Erben für den ruhenden Nachlass unabhängig von der verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung der Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht.

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