§ 8 Abs 1 AHG
Die Drei-Monats-Frist des § 8 Abs 1 AHG hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit einer an den belangten Rechtsträger herangetragenen Schadenersatzforderung.
OGH, 14.09.2022, 1 Ob 131/22d
§ 8 Abs 1 AHG
Die Drei-Monats-Frist des § 8 Abs 1 AHG hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit einer an den belangten Rechtsträger herangetragenen Schadenersatzforderung.
OGH, 14.09.2022, 1 Ob 131/22d