§ 1008 ABGB
Für eine Drittpfandbestellung ist keine Spezialvollmacht erforderlich, es genügt eine Gattungsvollmacht.
OGH, 22.11.2022, 4 Ob 92/22s
§ 1008 ABGB
Für eine Drittpfandbestellung ist keine Spezialvollmacht erforderlich, es genügt eine Gattungsvollmacht.
OGH, 22.11.2022, 4 Ob 92/22s