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Kein Antrag auf Einstellung des Disziplinarverfahrens.

3. VwGH – Administrativrecht63 DienstrechtSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7599Jus-Extra VwGH-A 2023, 23 Heft 426 v. 4.5.2023

§ 130 RStDG

Das RStDG sieht die Einstellung des Disziplinarverfahrens nur nach Abschluss der Disziplinaruntersuchung

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