§ 25a Abs 3 VwGG
Ein Beschluss des Disziplinargerichts, mit dem über Anträge abgesprochen wird, die auf eine Entscheidung in der Sache und endgültige Beendigung des Disziplinarverfahrens gerichtet sind, kann nicht als bloß verfahrensleitender Beschluss angesehen werden.