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Kein Verzicht auf die Registrierung durch den Masseverwalter.

3. VwGH – Administrativrecht37 KreditwesenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7588Jus-Extra VwGH-A 2023, 21 Heft 426 v. 4.5.2023

§ 1 Abs 5 AIFMG

Die Registrierung gemäß § 1 Abs 5 Z 1 AIFMG stellt ihrer Rechtsnatur nach ein subjektives-öffentliches

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