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Auskunftspflicht der Rektorin.

3. VwGH – Administrativrecht72 Wissenschaft, HochschulenSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7609Jus-Extra VwGH-A 2023, 25 Heft 426 v. 4.5.2023

§ 98 UG, § 1 AuskunftspflichtG

Art 20 Abs 4 B-VG verpflichtet „alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe“ zur Auskunftserteilung. Art 20 Abs 4 B-VG knüpft mit dieser Wendung nicht an einen organisatorischen, sondern einen funktionellen Organbegriff an. Damit werden nicht nur Organe, die organisatorisch den Gebietskörperschaften

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