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GrESt iZm der Baurechtseinräumung.

4. VwGH – Finanzrecht32.06 VerkehrsteuernMag. Andrea EbnerJus-Extra VwGH-F 2023/3670Jus-Extra VwGH-F 2023, 14 Heft 426 v. 4.5.2023

§ 4 GrEStG 1987

Hinsichtlich der Berechnung der Grunderwerbsteuer strittig war, ob der Grundstückswert des mit einem Baurecht belasteten Grund und Bodens als Ersatz- oder Mindestbemessungsgrundlage heranzuziehen sei, obwohl der Grund und Boden nicht Erwerbsgegenstand sei, sondern (zivilrechtlich und wirtschaftlich) Eigentum des Grundeigentümers bleibe.

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