Art 144 B-VG, § 20 StVO, § 45 StVO, § 52 StVO, § 99 StVO, § 7 Abs 2 VfGG
Zurückweisung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes, das die Rechtsposition des Bf nicht zu dessen Nachteil verändert hat; mangelnde Beschwer durch die Aufhebung einer Geldstrafe und der Kostenbeteiligung am Strafverfahren.