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Passversagung: Mitglied einer terroristischen Vereinigung.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere VerwaltungSenatspräsident Dr. Hans Peter LehoferJus-Extra VwGH-A 2023/7594Jus-Extra VwGH-A 2023, 23 Heft 426 v. 4.5.2023

§ 14 Abs 1 Z 5 PassG

Weder ist ein „Sympathisant und Unterstützer“ mit einem Mitglied gleichzusetzen, noch kann aus der Verwirklichung des Tatbestandes der Terrorismusfinanzierung – der einen Auffangtatbestand neben dem Delikt der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Mitglied nach § 278b StGB darstellt – schon auf eine Mitgliedschaft geschlossen werden.

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