§ 57 NAG
Aufenthalte des österreichischen Ehegatten der Fremden in der Schweiz, die vor Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz stattfanden, sind nicht als Inanspruchnahme eines aus diesem Abkommen erfließenden Freizügigkeitsrechts zu betrachten, weshalb kein Anspruch auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte gemäß § 57 NAG besteht.